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Brandschutz in Hochhäusern nicht vernachlässigen

Brandschutz in Hochhäusern nicht vernachlässigen – Eine Sonderkommission Brandschutz – so lautet die Forderung der Fraktion der linken in Bremen. Bereits im November soll dieser Antrag in der Bürgerschaft diskutiert werden, denn die Standards reichen der Fraktion nicht mehr.Brandschutz in Hochhäusern nicht vernachlässigen

Kleinstes Bundesland stellt erneut die Forderung

In Dortmund wurde ein Wohnkomplex komplett geräumt, da das Gebäude mit mehr als 800 Bewohnern über deutliche Brandschutzmängel verfügt. Dies hat die Fraktion der Linken in Bremen zum Anlass genommen, ihre Forderung nach einer Sonderkommission erneut zu stellen. Die Fraktion hatte den Antrag schon Anfang Juli gestellt. Grund hierfür war der Hochhausbrand den Grenfell Towers in London, bei dem es mindestens 80 Tote gab. Der Fraktion geht es aber nicht nur um den Brandschutz in Hochhäusern, sondern auch dass sogenannte Schrottimmobilien deutlich besser überprüft und im Auge behalten werden sollen.

Was beinhaltet der Antrag?

Der Fraktion der Linken geht es bei ihrem Antrag nicht nur um die Fassadenkleidung und die Dämmung eines Gebäudes oder um verbaute Fluchtwege. Es wird deutlich gemacht, dass es auch Brandgefahren gibt, wenn die Gebäudeelektronik fehlerhaft ist oder wenn Bewohner wegen einer nicht funktionierenden Heizung eigene Heizgeräte nutzen. Der Sprecher des Bausenators ist der Ansicht, dass solch eine Sonderkommission dringend benötigt wird, denn in Deutschland gibt es europaweit die schärfsten Richtlinien, wenn es um den Brandschutz in Hochhäusern geht.

Laut Definition handelt es sich um ein Hochhaus, sobald der Boden des obersten Stockwerks mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Sind die Häuser noch höher, dann greifen zusätzliche Bestimmungen, in denen abgetrennte Fluchttreppenhäuser, automatisch schließende Feuertüren und Entrauchungsanlagen das Thema sind.

Des Weiteren müssen die Dämmstoffe der Fassade mit der Klassifizierung ‘nicht brennbar’ bezeichnet sein. Es reiche in keinem Fall aus, wenn die Klassifizierung von ‘schwer entflammbar’ ausgeht.

Bereits seit 2010 gibt es eine Anlagenvorprüfung, die besagt, dass alle sicherheitstechnischen Anlagen in den Hochhäusern von einem Sachverständigen überprüft werden müssen. Die GEWOBA hatte hier einen Sonderstatus, in dem es hieß, dass sie bis 2020 Zeit hätten, die Modernisierungsmaßnahmen abzuschließen.

Erschreckend ist zudem, dass die Baubehörde nicht weiß, wie viele Hochhäuser es in Bremen gibt. Laut deren Aussage werde diesbezüglich keine Liste geführt, weil es dafür keinen Anlass gäbe. Ein solcher Anlass wäre zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung des Brandschutzes, der jedoch vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist. Der Brandschutz werde lediglich bei Bauabnahme oder bei einer baulichen Veränderung überprüft. Bremen ist hier der Meinung, dass dies ausreichen würde.

Die Fraktion der Linken ist mit dieser Regelung nicht einverstanden und hat aus diesem Grund den Antrag auf Sonderkommission Brandschutz gestellt.

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