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Der Staat zahlt mit für den Einbruchschutz

Der Staat zahlt mit für den EinbruchschutzDer Staat zahlt mit für den Einbruchschutz. Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche. Leider werden hierbei nicht mal 16 % der zuletzt gemeldeten Einbrüche von 150.000 aufgeklärt.

KfW beteiligt sich an den Kosten für Einbruchschutz

Haus-und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter können seit Ende 2015 10 % der Material- und Handwerkerkosten von der Förderbank KfW zurückbekommen. Voraussetzung ist hierfür, dass mindestens 2.000 Euro in den Einbruchschutz investiert werden müssen. Diese Informationen stammen vom Verband Wohnen im Eigentum (WiE). Die maximale Höhe für die Bezuschussung beträgt 15.000 Euro, wobei die Förderung je nach Ausgabenhöhe zwischen 200 und im Höchstfall 1.500 Euro liegt. Neben dem Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fenstern werden auch Gitter, Rollläden, Alarmanlagen, Kamerasysteme und Gegensprechanlagen gefördert. Diese Arbeiten müssen natürlich von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß ausgeführt worden sein.

Der Bund stellt jährlich für den Einbruchschutz und die Förderung 10 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm soll vorab bis zum Jahr 2017 laufen. Nicht gefördert werden Wochenend- oder Ferienhäuser und Objekte, die gewerblich genutzt werden.

Die KfW Bank berät hierzu auch telefonisch und kann unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 539 9002 zu den üblichen Geschäftszeiten erreicht werden.

Aber nicht nur die KfW Bank fördert den Einbruchschutz, sondern auch der Staat beteiligt sich an den Kosten. So mindern Arbeitsleistungen von Handwerkern die Steuerlast.

Die typischen Schwachstellen in einem Haus

Da zu den typischen Schwachstellen in einem Haus das Türblatt, die Zargen oder die Verglasung der Haustür gehören, fördert die KfW hier den Einbau von einbruchhemmenden Türen. Diese Türen sind an den Schwachstellen besonders verstärkt. Als weiteren Schutz können an der Innenseite der Türen spezielle Schlösser montiert werden.

Die Polizei empfiehlt hier immer wieder, dass gerade Fenster und Türen im Erdgeschoss oder im Souterrain mit besonders stabilen Rahmenkonstruktionen und Glasscheiben aus Sicherheitsglas ausgestattet sein sollen. Sinnvoll sind hier auch abschließbare Fenstergriffe. Beim Kauf sollte man sowohl als Eigentümer als auch als Mieter immer auf die angegebenen Widerstandsklassen achten. Von der KfW förderfähig sind alle Fenster ab einer Widerstandsklasse RC2 nach der DIN EN 1627.

Der Förderantrag bei der KfW Bank

Den Förderantrag stellt man direkt bei der KfW Bank. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der Antrag immer vor Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW Bank eingeht. Haben die Arbeiten bereits begonnen oder sind gar schon abgeschlossen gibt es keine Förderung der KfW Bank mehr. Die Kreditfinanzierung für den Einbruchschutz ist ab April 2016 möglich, während die Anträge aber jetzt schon bei der KfW Bank eingereicht werden können.

Wird ein altersgerechter Umbau von Haus und Wohnung geplant, sollte man hier auch über Maßnahmen des Einbruchschutzes nachdenken und sich die entsprechenden Informationen besorgen. Beide Maßnahmen, also der Umbau und der Einbruchschutz werden von der KfW Bank kombiniert gefördert. Investieren Eigentümer oder Mieter gleichzeitig in den barrierefreien Umbau sowie in den Einbruchschutz, dann beträgt der maximale Zuschuss bis zu 5.000 Euro, den die KfW Bank zahlt.

Zum altersgerechten Umbau zählen unter anderem der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, sowie Grundrissänderungen oder der Ein- und Umbau von schwellenlosen Haus- und Wohnungstüren.

Die Einführung von gestaffelten KfW-Zuschüssen

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