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Mit Sicherheitsanlagen die Steuerlast senken

Mit Sicherheitsanlagen die Steuerlast senkenMit Sicherheitsanlagen die Steuerlast senken – Wer sein Objekt vor Einbrechern schützen möchte, der wählt mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht die billigste Alternative. Gerade wer einmal Opfer eines Einbruchs wurde, oder diesen in der unmittelbaren Nachbarschaft miterlebt hat, wird sich ausführlich informieren und beraten lassen. Dies ist stets die Grundvoraussetzung, dass alle Lücken im Haus geschlossen werden können.

Schnell kann dies bei größeren Objekten zu einem finanziellen Problem werden. Auch wenn es heute günstige und wirklich professionelle Technik gibt, so gibt es seine Möglichkeit, den Fiskus an den Anschaffungskosten zu beteiligen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Sicherheitsanlagen vom Staat mitfinanzieren lassen können.

Sicher gegen Einbrecher dank staatlicher Finanzspritze

Viele wissen nicht, dass der Staat Gelder für die Anschaffung einer Alarmanlage oder anderen Sicherheitsmaßnahmen gewährt. Dabei kann die Subvention über das Finanzamt erfolgen, denn gewisse Anteile sind von der Steuerlast abzugsfähig. Durch moderne Technik scheitern rund ein Drittel der Einbrüche, denn sie können nicht in die Wohnung oder das Haus eindringen.

Eine Bezuschussung von Alarmanlagen kann durch die KfW gefördert werden. Entsprechende Anträge können dort eingereicht werden. Der professionelle Einbau von Alarmanlagen, Sicherheitstüren- oder Fenstern sowie Bewegungsmeldern kann von der Steuer abgesetzt werden. Dabei werden die handwerklichen Leistungen als Ausgaben angemeldet und abgezogen. Dies können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beanspruchen. Wer sein Eigentum selber nutzt hat hier besonderes guten Karten.

Wird der Profi zur Installation der Anlage beauftragt, so können die anfallenden Kosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören auch die Montage der Gegensprechanlage, der Videoüberwachung oder auch die Installation eines Systems zur Mehrfachverriegelung. Abgesetzt werden können unter anderem 20 Prozent der Anfahrts-, Maschinen-, Entsorgungs- und Arbeits- sowie Verbrauchsmittelkosten.

Dies können auch Reinigungsmittel sein, wenn nach der Installation eine entsprechende Reinigung erfolgen muss. Generell ist es ratsam sich genau zu informieren, was eingereicht werden kann, denn hier ist die Bandbreite sehr groß. Gerade das viele nicht wissen, welche Möglichkeiten beim Steuerabzug bestehen, können solche Steuererstattungen bares Geld wert sein.

Wie viel kann abgesetzt werden?

Diese Frage ist natürlich ein wichtiger Punkt. Generell gilt dass nur 20 Prozent abzugsfähig sind. Dies bedeutet bei einem maximal anzumeldenden Wert von 6000 Euro maximal 1.200 Euro. Dies gilt übrigens stets für Handwerksleistungen, denn pro Jahr können 20 Prozent von entstandenen Handwerkerleistungen abgesetzt werden.

Materialkosten können nicht berücksichtigt werden, allerdings bezuschusst die KfW Anschaffungen für Sicherheitssysteme. Die Kosten müssen belegt werden beim Finanzamt, weswegen eine ordentliche Rechnung unbedingt mit eingereicht werden muss. Außerdem muss auch die Zahlung belegt werden. Experten raten hier zu einer Überweisung, da Barzahlungen vom Finanzamt meist nicht anerkannt werden. Außerdem besteht auch die Möglichkeit sich entsprechende Kredite anzufordern.

Sollten allerdings diese Kredite beansprucht werden, so können die Handwerksleistungen nicht abgesetzt werden, da diese über die Förderstelle, wie beispielsweise die KfW laufen. Auf diese Weise soll eine Doppelförderung vermieden werden. Zudem soll damit auch die Steuerermäßigung für die KfW unterbunden werden. Kosten, die durch einen Einbruch entstehen können ebenfalls nicht abgesetzt werden. Diese müssen bei der Hausratversicherung angemeldet werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht allerdings. Gibt es im Privathaushalt ein Arbeitszimmer, das beruflich genutzt wird, so können die Kosten für die Hausratversicherung teilweise anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden.

Hier muss die entsprechende Fläche des Zimmers als Grundlage zur Berechnung des absetzbaren Betrages heran gezogen werden. Im Ernstfall kann hier der Steuerberater kompetente Aussagen dazu treffen. Weitere Informationen über professionellen Einbruchsschutz finden Sie auch unter www.ms-sicherheitssysteme.de.

 

 

 

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